Brandschutz für Verkaufsstätten

Für den Brandschutz in Verkaufsstätten ist die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (MVkVO) maßgeblich. Diese beschreibt Verkaufsstätten mit einer Fläche > 2.000 m². Oft werden diese Verkaufsstätten auch in Verbindung mit Tiefgaragen oder Parkdecks errichtet. In Einzelfällen werden diese Gebäude durch weitere Mietflächen für Büros oder Wohnungen erweitert.

Für die Vielzahl der Verkaufsstätten, welche weniger als 2.000 m² Verkaufsfläche haben, angefangen von dem Gebäude einer Tankstelle bis zu den Läden im innerstädtischen Bereich, müssen die brandschutztechnischen Anforderungen in jedem Einzelfall auf der Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung erarbeitet werden. Diese Verkaufsstätten mit einer Bruttogeschossfläche zwischen 800 m² (je nach Bundesland) und 2.000 m² gelten als ungeregelte Sonderbauten, bei denen durchaus die MVkVO Anwendung finden kann, aber nicht muss.

Gebäudetypen in dieser Kategorie ob eingeschossig, mehrgeschossig, unterirdisch oder oberirdisch können sein

  • Kaufhaus
  • Einkaufszentrum
  • Fachmarktzentrum
  • Factory Outlet Center (FOC)
  • Ladenstraße (Mall) ohne und mit Eventflächen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wir sind Ihr erfahrener Partner für Brandschutz in Verkaufsstätten und unterstützen Sie gern bei der Umsetzung Ihres Projektes.

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