Löschwasserrückhaltung (LÖRÜ)

Sieht die Nutzung eines Sonderbaus die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen vor, sind ein Konzept sowie Einrichtungen zur Löschwasserrückhaltung (LÖRÜ) erforderlich, sobald definierte Mengenschwellen überschritten werden. Dies schreibt die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) vor. Letztendlich dient die Löschwasserrückhaltung dem Schutz der Umwelt und soll verhindern, dass im Schadensfall angrenzende Gewässer durch wassergefährdende Stoffe im Löschwasser kontaminiert werden. Gleiches gilt für Anlagen, wo sich diese wassergefährdenden Stoffe im Arbeitsgang befinden oder wenn zu erwarten ist, dass bei der Verbrennung und dem Löschen durch die Feuerwehr wassergefährdende Stoffe entstehen. Der Entwurfsverfasser hat einen Nachweis darüber zu erbringen, dass im Sinne der Löschwasserrückhalterichtlinie ein ausreichendes Rückhaltevolumen vorhanden ist.

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