Brandschutz für Krankenhäuser und Pflegeheime

Für bauliche Anlagen, in denen medizinische Hilfsleistungen erbrachte werden, existiert keine bundesweite Musterverordnung, die die brandschutztechnischen Anforderungen beim Bau und Betrieb einheitlich regelt. In den meisten Fällen muss für Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheim ein individuelles Brandschutzkonzept erstellt werden, da sie als ungeregelte Sonderbauten gelten. Die bisherigen Krankenhausbauverordnungen wurden ersatzlos zurückgezogen.

An den Brandschutz in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen werden generell hohe Anforderungen gestellt. Das gilt für den baulichen, technischen sowie den organisatorischen Brandschutz gleichermaßen. Neben der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes und Fortschreibung während der Bauphase müssen die Brandfallmatrix, die Wirk-Prinzip-Prüfung, die Feuerwehrpläne, die Flucht- und Rettungspläne, das Brandmelde- und Alarmierungskonzept, das Evakuierungskonzept und eventuelle Alarmpläne aufeinander abgestimmt werden.

Gebäudetypen in dieser Kategorie

  • Kliniken
  • Krankenhäuser
  • Behandlungszentren
  • Reha-Kliniken
  • Altenheim
  • Kur-Kliniken
  • Vorsorgeeinrichtungen
  • Pflegeheim
  • Wohngruppen
  • Intensivpflege

Unser Brandschutzbüro unterstützt Sie beim Bau und Betrieb!

Wir sind Ihr erfahrener Partner für Brandschutz in medizinischen Einrichtungen und unterstützen Sie gern bei der Umsetzung Ihres Projektes.

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