Der Brandschutz in allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen ist in der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulBauR) geregelt. Diese Richtlinie beschreibt auch die Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und den Betrieb dieser Sonderbauten. Neben spezifischen Vorschriften an Bauteile und Baustoffe sowie an die brandschutztechnischen Gewerke, spielt der organisatorische Brandschutz in Bildungseinrichtungen eine große Rolle.
So sind in den einzelnen Regelwerken Konzepte für die Sicherheitsbeleuchtung, die Brandschutzordnung sowie Feuerwehr– oder Flucht- und Rettungspläne zu erbringen. Für den Sonderfall der Kitas, wo keine bauordnungsrechtlichen Regelwerke vorhanden sind, muss dies immer wieder im konkreten Einzelfall erarbeitet werden.