Brandschutz für Bildungseinrichtungen

Der Brandschutz in allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen ist in der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulBauR) geregelt. Diese Richtlinie beschreibt auch die Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und den Betrieb dieser Sonderbauten. Neben spezifischen Vorschriften an Bauteile und Baustoffe sowie an die brandschutztechnischen Gewerke, spielt der organisatorische Brandschutz in Bildungseinrichtungen eine große Rolle.

So sind in den einzelnen Regelwerken Konzepte für die Sicherheitsbeleuchtung, die Brandschutzordnung sowie Feuerwehr– oder Flucht- und Rettungspläne zu erbringen. Für den Sonderfall der Kitas, wo keine bauordnungsrechtlichen Regelwerke vorhanden sind, muss dies immer wieder im konkreten Einzelfall erarbeitet werden.

Gebäudetypen in dieser Kategorie

  • Kindertagesstätten U3 oder Ü3
  • allgemeinbildende Schulen (Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschulen, sowie Gymnasien etc.)
  • Jahrgangsteams
  • Berufsschulen
  • Hochschulen
  • Institutsgebäude
  • Campus für Fachhochschulen, Hochschulen, Universitäten
  • Akademien
  • Sonstige Schulen (bspw. Musikschulen oder sonstige Bildungseinrichtungen)
  • Hinzu kommen neue Schulformen, wie Cluster, Fachbereichscluster, Lernhäuser und Multifunktionsräume

Unser Brandschutzbüro unterstützt Sie beim Bau und Betrieb!

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