Rauchabzug nach DIN 18232 / DIN EN 12101

Für Sonderbauten werden für Räume ab einer bestimmten Größe, Systeme für die Rauchableitung erforderlich, damit die Feuerwehr einen Löschangriff durchführen kann. Für Sonderfälle, z.B. bei der Vergrößerung der Laufweglänge der Rettungswege, können Rauchabzugsanlagen auch für die Sicherstellung einer raucharmen Schicht über einen gewissen Zeitraum notwendig sein. Diese Anlagen, einschließlich der notwendigen Zuluft und ihrer Ansteuerung, sind im Brandschutzkonzept (BSK) zu beschreiben. Je nach Konzeption können diese Anlagen auch Auswirkungen auf die Brandfallsteuermatrix (BSM) und die Wirkprinzipprüfung (WPP) haben. Es ist nicht selten, dass auch eine Abstimmung mit dem Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes (BM AK) oder dem Evakuierungskonzept (EVAK) notwendig wird.

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