Ab einer Bruttogrundfläche von mehr als 400 m² sowie einer Nutzung gelten Büro- & Verwaltungsgebäude als ungeregelte Sonderbauten. Bereits seit der MBO 2002 hat die ARGEBAU klargestellt, dass es auch größere Büro- und Verwaltungseinheiten ohne notwendigen Flur geben kann. Für Sonderfälle wie beispielsweise Atrien existieren keine über die bauordnungsrechtlichen Grund-Regularien hinausgehenden Regelwerke. Hier muss eine individuelle Betrachtung des architektonischen Entwurfs durch den Fachplaner für Brandschutz erfolgen.
Bei dem Brandschutz für moderne Bürogebäude, die als ungeregelte Sonderbauten klassifiziert werden, ist also stets eine objektspezifische Lösung das Ziel. Brandschutztechnische Anforderungen, wie beispielsweise ein notwendiger Flur oder Anlagentechnik, sollten bereits in der Entwurfsphase ein wichtiger Aspekt der Planung sein.