Die Lüftungsanlagen insbesondere in den Sonderbauten nehmen im Brandschutz einen hohen Stellenwert ein. Die baurechtlich zu gewährleistenden Schutzziele sind in der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (MLüAR) beschrieben. Diese wurde in den Bundesländern in Landesrecht überführt und z.B. in Nordrhein-Westfalen in der Lüftungsanlagenrichtlinie NRW (LüAR NRW) beschrieben. Die Anwendung der Richtlinie erfordert jedoch eine genaue und vorhabenspezifische Schutzzielbetrachtung. Aus diesem Grund ist eine gesamtheitliche Bewertung Ihres Sonderbauprojektes hinsichtlich des Lüftungskonzepts notwendig. EGER hat sich auf besondere Herausforderungen spezialisiert. Als Fachplaner für Brandschutz begleiten wir seit 2001 Architekten, Investoren, Bauherren und Entwurfsverfasser bei Prüfung der geplanten Lüftungsanlagen auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes (BSK).
Überprüfung Lüftungskonzepte / -gesuche (Ü LK)
In Zusammenarbeit mit den Fachingenieuren der Lüftungstechnik kann auch eine Betrachtung von Ausführungsalternativen (Beispielsweise Brandschutzklappen, Kanäle mit Feuerwiderstand oder dezentrale Anlagen) erfolgen. Bei Bedarf kann auch eine Weiterentwicklung des Brandschutzkonzeptes (BSK) in Abstimmung mit der Architektur erfolgen, um eine bauliche Optimierung vorzunehmen. Dies betrifft nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die zu erwartenden Betriebskosten. Das Brandschutzkonzept und die Lüftungsanlage können auch Auswirkungen auf das Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BM AK), das Evakuierungskonzept (EVAK), die Brandfallsteuermatrix (BSM) und die Wirkprinzipprüfung (WPP) haben, sodass immer eine ganzheitliche Betrachtung notwendig wird.
Lüftungsgesuch erstellen
Bei der Realisierung oder des Umbaus von Sonderbauten, wie beispielsweise Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder Krankenhäusern, kann im Rahmen der Genehmigungsplanung ein Lüftungsgesuch erforderlich sein. EGER unterstützt den Entwurfsverfasser mit der Erstellung des Lüftungsgesuchs und der damit einhergehenden Prüfung. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag bei der Konzeptionierung eines genehmigungsfähigen Sonderbauvorhabens, das im Rahmen des geltenden Rechts Ihre planerischen Ziele mit einem wirtschaftlichen Brandschutz verbindet. Gleichzeitig erhöht sich damit auch die Sicherheit bei der Ausführung des Vorhabens und ist eine gute Vorbereitung der Abnahme dieses Gewerkes vor der Inbetriebnahme.
Wir sind Ihr Partner für die Prüfung von Lüftungskonzepten
EGER ist Ihr Partner, wenn es um die Überprüfung von Lüftungsanlagen geht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.