Überprüfung Lüftungskonzepte / -gesuche (Ü LK)

Die Lüftungsanlagen insbesondere in den Sonderbauten nehmen im Brandschutz einen hohen Stellenwert ein. Die baurechtlich zu gewährleistenden Schutzziele sind in der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (MLüAR) beschrieben. Diese wurde in den Bundesländern in Landesrecht überführt und z.B. in Nordrhein-Westfalen in der Lüftungsanlagenrichtlinie NRW (LüAR NRW) beschrieben. Die Anwendung der Richtlinie erfordert jedoch eine genaue und vorhabenspezifische Schutzzielbetrachtung. Aus diesem Grund ist eine gesamtheitliche Bewertung Ihres Sonderbauprojektes hinsichtlich des Lüftungskonzepts notwendig. EGER hat sich auf besondere Herausforderungen spezialisiert. Als Fachplaner für Brandschutz begleiten wir seit 2001 Architekten, Investoren, Bauherren und Entwurfsverfasser bei Prüfung der geplanten Lüftungsanlagen auf Übereinstimmung mit den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes (BSK).

Wir sind Ihr Partner für die Prüfung von Lüftungskonzepten

EGER ist Ihr Partner, wenn es um die Überprüfung von Lüftungsanlagen geht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Menü