Versammlungsräume in Versammlungsstätten können sehr unterschiedlich genutzt werden. Neben Sitzplätzen an Tischen, Stuhlreihen und Stehplätze auf Stufen gibt es auch Flächen für Stehplätze allgemein. In einem Bestuhlungsplan (BP) werden die notwendigen Laufflächen hinsichtlich Breite und Abstand und ihr Weg zu den Notausgängen dargestellt. Diese Darstellung ist nicht Gegenstand eines Brandschutzkonzeptes, welches von der Planung her die HOAI-Phase 4 beschreibt. Diese Bestuhlungspläne sind auch keine Flucht- und Rettungswegpläne. In den Bestuhlungsplänen werden die Stühle und Tische maßstäblich dargestellt. Weiterhin erfolgt die Darstellung der Hauptgänge, ihr Verlauf zu den Notausgängen und ihrer notwendigen Breite.
Bestuhlungsplan (BP) erstellen
Potenziale erkennen & nutzen
Ein Bestuhlungsplan dient der Minimierung des Gefährdungsrisikos für die Besucher von Veranstaltungen. Für Versammlungsräume ab einer bestimmten Größe müssen Betreiber oder Veranstalter einen Bestuhlungsplan erstellen. Als Sachverständiger für Brandschutz und erfahrener Ansprechpartner für alle Dienstleistungen rund um den technischen, planerischen und organisatorischen Brandschutz, unterstützen wir Kunden bei der Erstellung von Bestuhlungsplänen. Dabei leisten wir eine genaue Objektanalyse, Aufmaß von Bestuhlungs- und Bewegungsflächen, sofern diese nicht als Plan vorliegen, sowie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Bei unserer Entwurfszeichnung gehen wir auf Ihre Bestuhlungswünsche ein und beraten Sie kompetent. Ihren genehmigten Plan händigen wir Ihnen in allen benötigten Ausführungen aus.
Wir sind Ihr Partner für die Erstellung Ihrer Bestuhlungspläne
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihr Projekt zu sprechen und Ihnen mit einem rechtskonformen Bestuhlungsplan dienen zu dürfen.