Brandmelde- und Alarmierungskonzepte (BM AK)

Brandmelde- und Alarmierungskonzepte (BM AK) bilden einen wichtigen Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes in Sonder- und Industriebauten sowie „besonderen Gebäuden“, wenn Brandmeldeanlagen (BMA) vorhanden sind. In der heutigen Zeit kann man sich Alarmierungskonzepte ohne eine automatische Brandmeldung nur noch in Teilbereichen vorstellen (beispielsweise Schulen). Neben den Normen DIN VDE 0833-1 und -2, beschreibt die DIN 14675 den fachgerechten Aufbau einer Brandmeldeanlage, die eine automatisierte Alarmierung im Gebäude und bei der Feuerwehr vorsieht. Im Brandschutzkonzept (BSK) wird die Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage und die Art der Alarmierung erarbeitet. Aus der DIN VDE 0833-2 ergeben sich konkrete planerische Anforderungen für Ihr Projekt. Wenn Sie aufgrund Ihres Gebäudes und den Vorgaben des Brandschutzkonzepts ein Brandmelde- oder Alarmierungskonzept benötigen, sollten Sie dieses nach Möglichkeit früh in der Entwurfsplanung berücksichtigen. Wie in den meisten Planungen verhindert ein frühzeitiges Miteinbeziehen der BMA-Planung spätere Fehlkalkulationen und längere Bauzeiten.

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