Durchführung Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP)

Das Durchführen einer Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP) ist ein wichtiger Bestandteil vor Inbetriebnahme eines Gebäudes und in wiederkehrenden Abständen. Dies wird heute in der Regel in den Brandschutzkonzepten (BSK) noch nicht vorgesehen, ist jedoch sehr oft eine Auflage in Baugenehmigungen. Durch komplexe Strukturen und das systemübergreifende Wirken der vielen sicherheitstechnischen Anlagen ist bei großen Bauwerken, beispielsweise Industriebauten mit einem hohen Anteil an Brandschutztechnik, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Kliniken, Hotels oder Versammlungsstätten, eine gewerkeprüfende Betrachtung vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage stellt die Muster-Prüfverordnung (M-PrüfVO) dar. Mit dieser Prüfung soll das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen nachgewiesen werden.

Wir sind Ihr Partner für die Durchführung einer Wirkfunktionsprüfung

Mit langjähriger Erfahrung und Sachverständigenanerkennung unterstützen wir Sie bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Wirk-Prinzip-Prüfung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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