Das Durchführen einer Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP) ist ein wichtiger Bestandteil vor Inbetriebnahme eines Gebäudes und in wiederkehrenden Abständen. Dies wird heute in der Regel in den Brandschutzkonzepten (BSK) noch nicht vorgesehen, ist jedoch sehr oft eine Auflage in Baugenehmigungen. Durch komplexe Strukturen und das systemübergreifende Wirken der vielen sicherheitstechnischen Anlagen ist bei großen Bauwerken, beispielsweise Industriebauten mit einem hohen Anteil an Brandschutztechnik, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Kliniken, Hotels oder Versammlungsstätten, eine gewerkeprüfende Betrachtung vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage stellt die Muster-Prüfverordnung (M-PrüfVO) dar. Mit dieser Prüfung soll das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen nachgewiesen werden.
Durchführung Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP)
Verschiedene Prüfszenarien
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Überprüfung der unterschiedlichen Szenarien, welche sich aus der Brandfallmatrix (BFM) ergeben können. Daher führt eine einfache und nicht verkomplizierte Brandfallmatrix zu einer einfachen Abarbeitung der Wirkprinzip-Prüfung. Dies muss bei der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder als wiederkehrende Prüfung in Intervallen erfolgen. Die Wirk-Prinzip-Prüfung verfolgt das Ziel, die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit der verschiedenen Einzelanlagen über die Schnittstellen hinaus durch einen Prüfsachverständigen festzustellen. Dabei stellen die Brandfallmatrix und das eng mit dem Brandschutzkonzept verzahnte sicherheitstechnische Steuerungskonzept (sSK) die Grundlage für die Prüfung. Diese Prüfung wird unter verschiedenen Prüfszenarien durchgeführt.
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