Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer oder die jeweiligen Bauvorlagenverordnungen fordern für „große Sonderbauten“ die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (BSK), wenn Neubauten stattfinden oder genehmigungspflichtige Umbauten oder Nutzungsänderungen an Sonderbauten geplant sind. Je nach Bundesland werden diese für den Bauantrag notwendigen Unterlagen auch als Brandschutznachweis bezeichnet, wobei der fachliche Inhalt gleich ist zum Brandschutzkonzept. Das Erstellen eines Brandschutzkonzeptes beginnt in der Regel mit einer Projektberatung mit Bauherrn und Architekten vor Ort. In einigen Fällen, insbesondere im Industriebereich, ist dieser Termin auch mit der Besichtigung von Referenzflächen verbunden. Neben einer detaillierten Abarbeitung der Punkte des § 9 der BauPrüfVO als offener nicht abgeschlossener Katalog erfolgt die Bewertung von Abweichungen zu materiellen Vorschriften im Einzelfall. Dort wo sich eine fachliche Begründung diese Abweichung darstellen lässt, wird diese zur Ermöglichung einer wirtschaftlichen Bauweise in das Konzept eingearbeitet.
Brandschutzkonzepte (BSK) / Brandschutznachweise
Wann wird ein Brandschutzkonzept benötigt?
Hauptteil des Brandschutzkonzeptes ist die textliche Darstellung der Anforderungen an das Gebäude. Zur Visualisierung werden üblicherweise Pläne auf der Grundlage der Architektenpläne gefertigt und als Anlage zum Brandschutzkonzept angefügt. In diesen Plänen werden die wesentlichen Komponenten des Brandschutzes als Ergänzung zum Text für ein besseres Verständnis dargestellt und hervorgehoben. Diese Anlage zum Brandschutzkonzept ist weder ein Ersatz für die Werkplanungen der einzelnen Bauteile und Anlagen noch ein Ersatz für Feuerwehrpläne (FWP) oder Flucht- und Rettungspläne (FRP). Weiterhin werden dem Textteil des Brandschutzkonzeptes oft auch Aussagen des örtlichen Wasserversorgers zur Löschwasserversorgung oder andere wesentliche Informationen angefügt.
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