Brandschutzkonzepte (BSK) / Brandschutznachweise

Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer oder die jeweiligen Bauvorlagenverordnungen fordern für „große Sonderbauten“ die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (BSK), wenn Neubauten stattfinden oder genehmigungspflichtige Umbauten oder Nutzungsänderungen an Sonderbauten geplant sind. Je nach Bundesland werden diese für den Bauantrag notwendigen Unterlagen auch als Brandschutznachweis bezeichnet, wobei der fachliche Inhalt gleich ist zum Brandschutzkonzept. Das Erstellen eines Brandschutzkonzeptes beginnt in der Regel mit einer Projektberatung mit Bauherrn und Architekten vor Ort. In einigen Fällen, insbesondere im Industriebereich, ist dieser Termin auch mit der Besichtigung von Referenzflächen verbunden. Neben einer detaillierten Abarbeitung der Punkte des § 9 der BauPrüfVO als offener nicht abgeschlossener Katalog erfolgt die Bewertung von Abweichungen zu materiellen Vorschriften im Einzelfall. Dort wo sich eine fachliche Begründung diese Abweichung darstellen lässt, wird diese zur Ermöglichung einer wirtschaftlichen Bauweise in das Konzept eingearbeitet.

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