Auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung durch gefährliche, explosionsfähige Gemische auszuweisen. Dies geschieht durch eine Gefährdungsbeurteilung und das Erstellen eines Explosionsschutzdokuments (EXPLO). Der Arbeitgeber kann hierfür eine fachkundige Person beauftragen, die für ihn den Explosionsschutz im Betrieb sicherstellt. Seit 2001 übernehmen unsere Ingenieure diese Aufgabe. Mit unserem interdisziplinären Team führen wir eine Gefährdungsbeurteilung bei Ihnen durch und beraten Sie hinsichtlich der Maßnahmen zur Risikominimierung Ihrer Belegschaft und Ihres Betriebs. Wir bieten eine vollumfängliche und systematische Betrachtung, beurteilen durch ein Explosionsschutzkonzept die bereits getroffenen Maßnahmen und nehmen eine ATEX-Zoneneinteilung vor.
Erstellen von Explosionsschutzdokumenten (EXPLO)
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Des Weiteren prüfen wir beispielsweise, ob im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für die jeweiligen Explosionsschutz-Zonen geeignete Geräte und Schutzsysteme vorgehalten werden. Alle Ergebnisse werden von unserem Team selbstverständlich dokumentiert. Nach Abschluss unserer Leistung übergeben wir Ihnen alle relevanten Dokumente für den Ex-Bereich nach ArbSchG, GefStoffV, ATEX und BetrSichV sowie Betriebsanweisungen hinsichtlich des Explosionsschutzes.
Wir sind Ihr Partner für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
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