Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ geregelt und dienen Einsatzkräften zur schnellen Orientierung und einsatztaktischen Planung im Schadensfall. Ein Feuerwehrplan (FWP) gibt beispielsweise Aufschluss über die Lage von möglichen Angriffswegen, Gefahrenschwerpunkten oder Löscheinrichtungen. Für Sonderbauten, wie beispielsweise Lager- und Produktionsstätten, Krankenhäuser, Kliniken, Altenheimen, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten oder Bildungseinrichtungen, ist gemäß § 9 der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) im Rahmen eines Brandschutzkonzepts (BSK) ein Feuerwehrplan zu erstellen, entweder weil es die jeweilige Sonderbauvorschrift vorsieht oder weil das Gebäude eine Brandmeldeanlage (BMA) erhält.
Feuerwehrplan (FWP) nach DIN 14095
Ein Feuerwehrplan muss einen Textteil bestehend aus Objekt- und Einsatzinformationen, einen Übersichtslageplan sowie Objektpläne (beispielsweise einen Geschossplan) beinhalten. Je nach Gebäude- und Nutzungsart sowie Gefahrenpotential können Spezialpläne als Anlagen zum Feuerwehrplan gefordert werden.
Zusatzinformationen im Feuerwehrplan
Grundlage für die Erstellung der Feuerwehrpläne ist die DIN 14095. Hinzu kommen verschiedene Anforderungen der jeweiligen Brandschutzdienststelle, welche sich im Laufe der Jahre entwickelt haben. Wichtig hierbei ist auch die Prüfung, ob sich aus dem Brandschutzkonzept, dem Brandmelde- und Alarmierungskonzept (BM AK), dem Evakuierungskonzept (EVAK) und der Brandfallmatrix (BFM) Zusatzinformationen ergeben, welche die Feuerwehr für ihre Arbeit benötigt. Diese Informationen sind genauso wie Angaben über Gefahrstoffe (Mengen und Stoffcharakteristik) und gefährliche Stellen im Gebäude in den Feuerwehrplänen darzustellen. Als Fachplaner für Brandschutz bieten wir Ihnen unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung bei der Erstellung dieses Dokuments. Dazu zählt auch die enge Kommunikation mit der zuständigen Brandschutzdienststelle. Unser Team stellt sicher, dass Ihr Feuerwehrplan allen Vorgaben entspricht. Gerne übernehmen wir die in der DIN 14095 festgeschriebene zweijährige Prüfpflicht Ihres Feuerwehrplans.
Wir sind Ihr Partner für die Erstellung von Feuerwehrplänen
Neben der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und Brandschutzordnungen, übernehmen wir für Sie die rechtskonforme Ausarbeitung eines Feuerwehrplans.