Feuerwehrplan (FWP) nach DIN 14095

Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ geregelt und dienen Einsatzkräften zur schnellen Orientierung und einsatztaktischen Planung im Schadensfall. Ein Feuerwehrplan (FWP) gibt beispielsweise Aufschluss über die Lage von möglichen Angriffswegen, Gefahrenschwerpunkten oder Löscheinrichtungen. Für Sonderbauten, wie beispielsweise Lager- und Produktionsstätten, Krankenhäuser, Kliniken, Altenheimen, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten oder Bildungseinrichtungen, ist gemäß § 9 der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) im Rahmen eines Brandschutzkonzepts (BSK) ein Feuerwehrplan zu erstellen, entweder weil es die jeweilige Sonderbauvorschrift vorsieht oder weil das Gebäude eine Brandmeldeanlage (BMA) erhält.

Wir sind Ihr Partner für die Erstellung von Feuerwehrplänen

Neben der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und Brandschutzordnungen, übernehmen wir für Sie die rechtskonforme Ausarbeitung eines Feuerwehrplans.

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