In Sonderbauten wie Industriebauten, Verkaufsstätten, Hochhäusern, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Schulen, Hochschulen, Instituten, Kliniken, Krankenhäusern u.a. können im Rahmen des Brandschutzkonzeptes (BSK) oder der Baugenehmigung Flucht- und Rettungspläne vorgesehen werden. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, gemäß der Art der Arbeitsstätte, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten zu formulieren. Darunter fallen auch beispielsweise Flucht- und Rettungspläne. Der § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bietet für Flucht- und Rettungspläne die rechtliche Grundlage, die in der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ weiter konkretisiert wird. Wenn baurechtlich nicht bereits gefordert, muss ein Flucht- und Rettungsplan (FRP) arbeitsrechtlich geschaffen werden, wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Hierbei unterstützen wir Sie mit rund 20 Jahren Erfahrung in allen brandschutztechnischen Dienstleistungen. Wir analysieren die betrieblichen Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort und erstellen einen rechtskonformen Flucht- und Rettungsplan in jedem benötigten Format nach DIN ISO 23601.
Flucht- und Rettungspläne (FRP) für Arbeitsstätten
Flucht- und Rettungspläne für Versammlungsstätten
Die Einhaltung dieser Standards ist wichtig, damit im Schadensfall Menschen rasch den Weg ins Freie finden und dadurch das wichtigste Schutzziel erreicht wird: Die Rettung von Menschenleben. Das gilt auch für Versammlungsstätten. In der Regel handelt es sich bei Gebäuden, die unter die Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) fallen, um Sonderbauten, die eine große Anzahl von Menschen beherbergen können. Hier ist der Betreiber dazu verpflichtet, Besuchern mit Hilfe eines Fluchtplans den raschesten Weg zur Selbstrettung aufzuzeigen. Egal ob Sportstätten, Eventcenter oder Gebäuden, die der Kultur oder der Bildung dienen: Unsere Fachplaner für Brandschutz erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne in jedem benötigten Format und in Konformität mit den geltenden Normen.
Wir sind Ihr Partner für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Unser Team stellt sicher, dass alle benötigten Fluchtpläne fachgerecht und gesetzeskonform erstellt werden und den Standards entsprechen.