Prüfung des Brandschutzes

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes begleiten wir Bauherren, Investoren und Architekten bei der Brandschutzprüfung für Wohngebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Garagen bis 1.000 m² Grundfläche (§ 67 BauO NRW sowie § 68 BauO NRW). Wir stellen sicher, dass die baurechtlich zu gewährleistenden Schutzziele Ihrer Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 oder Ihrer Mittelgarage erfüllt sind. EGER unterstützt Sie ebenfalls bei der Beantragung einer Abweichung von Anforderungen an den Brandschutz. Mit langjähriger Erfahrung begleiten wir Sie bei der Genehmigung des Bauvorhabens und der behördenseitlichen Kommunikation mit der zuständigen Brandschutzdienstelle. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden, ist es sinnvoll eine Beauftragung frühzeitig, am Anfang der Planung zu erteilen. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf des Prüfverfahren gemäß § 16 SV-VO gewährleistet werden. Eine Prüfung erst kurz vor Einreichung des Bauantrages kann ggf. zu Änderungen der Planung führen.

Wir sind Ihr Partner für die Prüfung des baulichen Brandschutzes

Seit 2001 begleitet EGER Kunden aus Industrie, Handel und Gesundheit mit vielfältigen brandschutztechnischen Dienstleistungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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