Ingenieurtechnische Berechnungsverfahren / Brandschutzingenieurwesen

Mit den vorhandenen Bauordnungen, Sonderbauverordnungen, Normen und Regelwerken lassen sich in den meisten Fällen bereits wirtschaftliche Lösungen erarbeiten. Damit kann die überwiegende Zahl der Brandschutzkonzepte (BSK) bearbeitet werden. Es gibt jedoch auch Fälle, wo durch unterschiedliche Verfahren eine Auslegung des Tragwerks, der Brandabschnittsgröße, der Rettungswege oder des Rauchabzuges geeignet erscheinen kann, um zum einen den Nachweis einer genehmigungsfähigen Lösung zu erbringen und auf der anderen Seite eine wirtschaftliche Bauweise zu ermöglichen. Ein Beispiel hierzu ist die Muster-Industriebaurichtlinie. Im Punkt 4.1 wird das vereinfachte Verfahren nach Abschnitt 6, im Punkt 4.2 das Verfahren nach Abschnitt 7 mit der Brandlastermittlung (BLBE) nach DIN 18230 Teil 1 und im Punkt 4.3 das Verfahren nach Anhang 1 dargestellt. Dieser Anhang 1 gibt eine Grobgliederung vor, welche Punkte abzuhandeln sind, lässt jedoch die Lösungswege und Ergebnisse offen.

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