Auf der Grundlage der Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer sind die natürlichen und mechanischen Rauchabzüge in Sonderbauten vor der Inbetriebnahme, in wiederkehrenden Intervallen oder nach wesentlichen Änderungen durch Sachverständige zu prüfen. Dies gilt nicht nur für die Industriebauten, sondern auch Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Großgaragen, Atrien und alle anderen Sonderbauten, wo entweder im Brandschutzkonzept (BSK) oder in der Baugenehmigung ein System der Rauchableitung vorgesehen ist. Nach der Inbetriebnahme sind diese Anlagen wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Beispielsweise beträgt das Prüfungsintervall für natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) sechs Jahre, für maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA) und Rauchschutzdruckanlage (RDA) drei Jahre. Diese Abnahmen gelten im Allgemeinen nicht für Rauchabzüge in Treppenräumen. Hier kann eine Überprüfung des Rauchabzuges im Rahmen der Bauabnahme des Bauherrn mit dem Errichter durchgeführt werden.
Prüfung / Abnahme Rauchabzug (RA)
Wiederkehrende Prüfungen nach §2 TPrüfVO
Eine frühzeitige Abnahme und Prüfung des Rauchabzugs sind wichtig. Denn Fehler bei der Planung oder Montage werden so erkannt und können im Rahmen der Mängelbeseitigung abgestellt werden. Erfolgt eine Einschaltung bereits in der Planungsphase, so hilft dies bei einem reibungslosen Bauablauf bis zur Inbetriebnahme. Als von der Bezirksregierung Düsseldorf benannter Sachverständiger für die Prüfung von Rauchabzugs- und Überdruckanlagen unterstützen wir Sie bei der Abnahme von unterschiedlichen Rauch- und Wärmeabzugssystemen (RWA). Dabei begleiten wir unsere Kunden auf Wunsch in der Planungs- oder Entwurfsphase und leisten eine fachgerechte Einstufung der Anlage aufgrund der zu erreichenden baurechtlichen Schutzziele und bieten dadurch Rechts- und Planungssicherheit. Nach Inbetriebnahme der Anlagen sieht der §2 TPrüfVO wiederkehrende Prüfungen vor. Auch hier unterstützt EGER öffentliche Auftraggeber sowie Kunden aus Industrie und Handel bei der Prüfung von brandschutztechnischen Anlagen in Sonderbauten.
Wir sind Ihr Partner für die Abnahme und Prüfung von Rauchabzug
Wir begleiten Sie bei der Abnahme und Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugssystemen und stellen so einen störungsfreien Betrieb sicher. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.