Prüfung / Abnahme Rauchabzug (RA)

Auf der Grundlage der Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer sind die natürlichen und mechanischen Rauchabzüge in Sonderbauten vor der Inbetriebnahme, in wiederkehrenden Intervallen oder nach wesentlichen Änderungen durch Sachverständige zu prüfen. Dies gilt nicht nur für die Industriebauten, sondern auch Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Großgaragen, Atrien und alle anderen Sonderbauten, wo entweder im Brandschutzkonzept (BSK) oder in der Baugenehmigung ein System der Rauchableitung vorgesehen ist. Nach der Inbetriebnahme sind diese Anlagen wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Beispielsweise beträgt das Prüfungsintervall für natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) sechs Jahre, für maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA) und Rauchschutzdruckanlage (RDA) drei Jahre. Diese Abnahmen gelten im Allgemeinen nicht für Rauchabzüge in Treppenräumen. Hier kann eine Überprüfung des Rauchabzuges im Rahmen der Bauabnahme des Bauherrn mit dem Errichter durchgeführt werden.

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