Brandschutz für Garage und Parkhaus

Der Brandschutz für Garagen ist in der Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) geregelt. Diese Verordnung unterteilt Garagen in Größe und Art. Demnach bedarf es beim Bau und Betrieb von offenen, geschlossenen oder automatischen Garagen individueller Betrachtung.

Eine weitere Unterteilung geschieht in Abhängigkeit von der Größe. Bis zu einer Nutzfläche von 100 m² gelten Garagen als Kleingaragen. Mittelgaragen weisen eine Fläche von 100 bis 1.000 m² auf, während Großgaragen über 1.000 m² Nutzfläche verfügen. Zahlreiche Erleichterungen der Musterbauordnung (MBO) für Sonderbauten dürfen bei diesen Gebäuden nicht angewandt werden. Ein Umstand, der genaue brandschutztechnische Beratung notwendig macht.

Gebäudetypen in dieser Kategorie

  • Kleingarage
  • Mittelgarage
  • Großgarage
  • Parkhaus
  • Parkhaus in Stahl
  • Garage unterirdisch, oberirdisch, offen oder geschlossen

Unser Brandschutzbüro unterstützt Sie beim Bau und Betrieb!

Wir unterstützen Projektentwickler, Bauherren und Architekten bei der Planung und dem Betrieb von Garagen mit schutzzielorientierten Brandschutzlösungen.

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