Ab einer Höhe von 22 Metern gilt in Deutschland ein Gebäude als Hochhaus. Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) stellt besondere Anforderungen an den baulichen, betrieblichen und anlagentechnischen Brandschutz dieser Bauwerke. Das wesentliche Schutzziel der maßgeblichen Richtlinie ist der Personenschutz und setzt – abweichend von anderen Richtlinien – im Schadensfall den Innenangriff der Feuerwehr voraus.
Um den Einsatzkräften diesen in angemessener Zeit zu ermöglichen, müssen die verschiedensten Brandschutzeinrichtungen, wie z.B. Feuerwehraufzüge geplant werden. Diese und viele andere Forderungen machen ein spezifisches Brandschutzkonzept für Hochhäuser erforderlich. Neben dem eher selten gewordenen Neubau sind Brandschutzfragen immer wieder in Verbindung mit der Renovierung, der Revitalisierung oder dem Umbau bereits bestehender Hochhäuser zu untersuchen. Des Weiteren muss eine Nutzungsänderung von Hochhäusern aus einer brandschutztechnischen Perspektive untersucht werden.