Unsere modernen Gebäude erhalten immer mehr Technik, welche immer mehr miteinander vernetzt ist. Neben der sachgerechten Planung und Montage ist für die Personensicherheit in den Gebäuden auch immer mehr der sachgerechte Umgang des Gebäudes und der Sicherheitseinrichtungen notwendig. Eine Brandschutzordnung (BSO) gibt Angestellten, leitenden Angestellten und Besuchern von Gebäuden klare Anweisung zur Vorbeugung von Bränden und wie sie sich im Brandfall konkret verhalten sollen. Ob ein Gebäude eine Brandschutzordnung benötigt, lässt sich allgemein nicht beantworten. Hier entscheidet stets der Einzelfall. In der Regel erhalten Gebäude ab einer bestimmten Größe auf der Grundlage der geltenden Sonderbauvorschrift eine Brandschutzordnung. Dies wird im Rahmen des Brandschutzkonzeptes (BSK) erarbeitet. In besonderen Fällen können auch die zuständigen Genehmigungsbehörden eine BSO für Gebäude fordern.
Wann wird eine Brandschutzordnung (BSO) benötigt?
Das sind beispielsweise sehr große Industriebauten, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Kliniken, Versammlungsstätten, größere Verkaufsstätten, Hochhäuser oder Beherbergungsstätten. Ferner kann das Erstellen einer Brandschutzordnung von Arbeitgebern vorgesehen werden, deren Arbeitsstätten aufgrund der Tätigkeit sowie der Zahl der Beschäftigten ein erhöhtes Unfall- und Brandrisiko darstellen. Die § 5 und § 10 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stellen hierfür die Rechts- und Entscheidungsgrundlage dar. Hinzu kommen unterschiedliche Sonderfälle oder behördliche Einzelanordnungen.
Brandschutzordnung Teil A, B & C
Eine Brandschutzordnung ist aufgrund der Unterschiede in den Brandrisiken, der Organisation oder der Beschaffenheit der unterschiedlichen Gebäude immer ein gebäudespezifisches Dokument. Die für die BSO maßgebliche DIN 14096 beschreibt drei Teile, die sich an unterschiedliche Personengruppen richten und deren Inhalte vorgegeben sind:
- Brandschutzordnung Teil A: Als Aushang und deutlich lesbar gibt der Teil A Mitarbeitern und Besuchern des Gebäudes / der Arbeitsstätte Informationen über das Verhalten im Brandfall.
- Brandschutzordnung Teil B: Richtet sich ausschließlich an Ihre Mitarbeiter und sollte diesen in schriftlicher Form ausgehändigt werden. Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln.
- Brandschutzordnung Teil C: Richtet sich an Mitarbeiter die innerhalb Ihres Betriebs besondere Brandschutzaufgaben versehen. Beispielsweise Brandschutzhelfer oder Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte. Teil C regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu.
Bei der Erstellung einer BSO ist eine enge Kommunikation mit den zuständigen Bauämtern und Brandschutzdienststellen, dem Bauherrn und dem Nutzer zu beachten. Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft werden. Diese Pflichten können wir Ihnen abnehmen.
Wir sind Ihr Partner für die Erstellung Ihrer Brandschutzordnung
Das Brandschutzbüro EGER unterstützt seit 2001 Kunden aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen mit allen technischen, planerischen und organisatorischen Brandschutzdienstleistungen.